Zeltplatzinfo
Zelten ist beim Uferrock Open Air im Ticketpreis inbegriffen.
Das Zeltplatz ist von Freitag 10 Uhr bis Sonntag Nachmittag geöffnet.
Autos sind auf dem Festivalgelände nur für Camper gestattet.
Die Campingwiese ist kein Parkplatz.
Offenes Feuer bitte auf ein kleines Grillfeuer beschränken. Bitte lasst die Wiese heil und macht kein großes Feuer!
Für eueren Müll stellen wir euch Mülltüten zur Verfügung. Damit erspart ihr uns viel Arbeit beim anschließenden Saubermachen am Sonntag.
Geländeplan
Das Festival findet direkt an der Mosel auf einer großen Wiese statt. Weitere Parkflächen, außer den hier dargestellten, sind vorhanden.
Außerdem ist das Gelände mit der Bahn erreichbar. Die Haltestation Pommern befindet sich in der Nähe des Geländes.

Jugendschutzgesetz
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festival- und Campinggelände.
Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Festivalgelände und auch das Campinggelände um 22.00 Uhr verlassen.
Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren müssen um 24.00 Uhr das Festivalgelände und auch das Campinggelände verlassen. Wir empfehlen allen, die noch nicht 18 sind, eine unterschriebene Teilnahmeerlaubnis mitzuführen. Ein entsprechendes Formular gibt es auf partyzettel.de zum Download. Bitte genau ausfüllen und während des Festivals griffbereit halten.
Wir empfehlen, Kinder unter 8 Jahren nicht auf das Festivalgelände mitzunehmen, da ein Rock-Festival/Konzert für kleine Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) darstellt. Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.